SGB XI – Leistungen

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Pflege, die über den Pflegegrad abgerechnet wird. Was der Kunde individuell braucht oder wünscht wird in einem Kostenvoranschlag festgehalten.

  1. Anleitung, Unterstützung und Übernahme bei der Teil- und Ganzkörperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Rasieren, Kämmen, Darm- oder Blasenentleerung
  2. Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Lagerung bei Immobilität
  3. Nahrungsaufnahme: mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Unterstützung und Übernahme bei der Nahrungsaufnahme