SGB V – Leistungen

Dies bedeutet eine Behandlungspflege, die ohne eine Verordnung vom behandelnden Arzt von einem Pflegedienst nicht durchgeführt werden kann. Dies kann beinhalten:

  1. Medikamente richten in der Wochenbox
  2. Medikamentengabe
  3. Insulingabe und andere Injektionen
  4. Blutzuckermessung
  5. Kompressionstherapien (Kompressionsstrümpfe oder -verbände)
  6. Wundversorgung, Dekubitusbehandlung
  7. Jede sonstig ärztlich verordnete Maßnahme

Diese Maßnahmen werden von der Krankenkasse übernommen. Für Rezepte fallen die üblichen Kosten an.